Universaltität

Irish potato famine Bridget O'Donnel

Menschenrechte sind allgemein gültig. Das Postulat einer Universalität der Menschenrechte beschreibt einen umfassenden Geltungsanspruch: Die Menschenrechte gelten überall und für alle Menschen. Damit hat die Forderung nach einer Universalität der Menschenrechte eine subjektive und eine intersubjektive Bedeutung:

  • Die subjektive Bedeutung der Menschenrechte: Jeder Mensch kann sich überall auf dieselben – die elementaren Bedürfnisse seiner Person und seines Freiheitsanspruchs schützenden – Menschenrechte berufen.
  • Die intersubjektive Bedeutung der Menschenrechte: Jedermann muss (soll) die allgemeine Geltung der Menschenrechte anerkennen. Denn nur wenn die Mitwelt meine Menschenrechte anerkennt, können hierdurch meine elementaren Rechte geschützt werden.

Dies bedeutet allerdings auch, dass die Erfüllung der Intersubjektivität der Menschenrechte eine Voraussetzung für die subjektive Funktion der Menschenrechte ist.

In dieser Abhängigkeit von der Intersubjektivität findet sich auch der Grund für die Bestrebungen, Menschenrechte durch internationale Erklärungen und Übereinkünfte zu schützen. Denn nur, wenn tragfähige, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Menschenrechte geschaffen werden, kann deren allgemeingültige Anerkennung gewährleistet werden.

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