Menschenrechte sind
- subjektive Rechte,
- die jedem Menschen
- allein auf Grund seines Menschseins
zustehen.
Oder anders ausgedrückt: Menschenrechte sind
- egalitär begründete,
- universelle,
- unteilbare und unveräußerliche
Rechte.
Menschenrechte werden allgemein verstanden als Abwehrrechte des einzelnen Menschen gegen den Staat zum Schutz seiner Person und seiner Freiheitssphäre. Mit diesen Menschenrechten korrespondiert regelmäßig eine Schutzpflicht des Staates, die auch gegenüber Bedrohungen der Menschenrechte durch dritte Personen besteht. Erst im Zusammenspiel mit dieser staatlichen Schutzpflicht kann ein Menschenrecht vollständig verwirklicht werden.
Und schließlich: Menschenrechte sind keine „Bürgerrechte“, sondern gehen über diese hinaus. Denn Menschenrechte stehen jedermann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit zu.