Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention

Mit der „Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms„, die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wurden erstmals in Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz geschaffen, der von Jedermann einklagbar ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist damit das wichtigste Menschenrechtsübereinkommen in Europa.

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Europäische Sozialcharta

Europäische Sozialcharta

Die Europäische Sozialcharta (European Social Charter) wurde  am 18. Oktober 1961 in Turin unter großen Schwierigkeiten und Differenzen vom Europarat verabschiedet und ist am 26. Februar 1965 in Kraft getreten. Sie ist das Gegenstück zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Während dort die bürgerlichen Menschenrechte gewährleistet werden, sind in der Europäischen Sozialcharta die sozialen, wirtschaftlichen

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Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten

Schutz nationaler Minderheiten

Das „Framework Convention for the Protection of National Minorities“, das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten wurde 1995 vom Europarat zur Zeichnung durch seine Mitgliedsstaaten aufgelegt. Mit diesem Rahmenübereinkommen sollte die rechtliche Grundlage geschaffen werden zu einem wirksamen Schutz nationaler Minderheiten und der Rechte und Freiheiten ihrer Angehörigen.

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